SERA DIGITALDIGITALE NACHLASSVERWALTUNG · 2026

Ratgeber · Digitaler Nachlass

Was mit Online-Konten nach dem Tod passiert.
Und was Angehörige tun können.

Ein ruhiger Überblick über Plattformen, Dokumente, Fristen und typische Entscheidungen rund um den digitalen Nachlass.

Wissen

Jede Plattform hat eigene Regeln.

Abos & Streaming

Abonnements laufen weiter, wenn sie nicht aktiv gekündigt werden.

Social Media

Profile bleiben sichtbar, bis Angehörige Gedenkzustand, Deaktivierung oder Löschung beantragen.

E-Mail & Cloud

Hier gelten besonders strenge Anforderungen. Zugang ist nicht automatisch möglich.

Dokumente

Was fast immer gebraucht wird.

  • Sterbeurkunde des Verstorbenen
  • Eigener Lichtbildausweis
  • Je nach Plattform: Beziehungsnachweis, Vollmacht oder Erbschein

Häufige Fragen

Ihre Fragen. Unsere Antworten.

Den digitalen Nachlass können unmittelbare Familienangehörige regeln — Ehepartner, Kinder, Eltern oder Geschwister. Für manche Plattformen ist ein Erbschein oder eine Vollmacht erforderlich. Generell gilt: Wer rechtlich zur Nachlassverwaltung berechtigt ist, kann auch digitale Konten schließen oder in den Gedenkzustand versetzen lassen. Ein spezialisierter Dienstleister wie Sera kann diesen Prozess vorbereiten, begleiten und so weit wie möglich übernehmen.
In Deutschland können Angehörige über Facebooks offizielles Formular 'Sonderanfrage für das Konto einer verstorbenen Person' entweder die Löschung oder den Gedenkzustand beantragen. Erforderlich sind Sterbeurkunde, eigener Lichtbildausweis und ein Beziehungsnachweis (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde). Facebook bearbeitet solche Anträge typischerweise innerhalb von 1–4 Wochen.
Das Google-Konto bleibt nach dem Tod aktiv, bis Angehörige einen formellen Antrag zur Schließung stellen. Google bietet keinen automatischen Gedenkzustand. Der Prozess läuft über Googles 'Deceased User'-Formular, ist auf Englisch, erfordert strenge Dokumentenprüfung und dauert 4–12 Wochen. Hat die verstorbene Person den 'Inactive Account Manager' aktiviert, ist der Prozess vereinfacht.
Instagram — obwohl zu Meta gehörend wie Facebook — erfordert einen separaten Antrag. Über das Instagram-Hilfeformular können Angehörige Löschung oder Gedenkzustand beantragen. Für die vollständige Löschung verlangt Instagram zusätzlich die Geburtsurkunde der verstorbenen Person. Der Prozess läuft unabhängig von einem Facebook-Antrag.
In Deutschland gibt es spezialisierte Dienstleister, die Angehörigen bei der Abwicklung des digitalen Nachlasses helfen. Sera (sera-nachlass.de) bereitet die Antragstellung für große Plattformen vor — Facebook, Instagram, Google, YouTube, Amazon, Apple und weitere — inklusive Dokumentenprüfung, Antragstellung, Nachverfolgung und Abschlussbericht.

Nächster Schritt

Wir ordnen den digitalen Nachlass. Persönlich und ruhig.