Je nach Plattform: Beziehungsnachweis, Vollmacht oder Erbschein
Häufige Fragen
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Den digitalen Nachlass können unmittelbare Familienangehörige regeln — Ehepartner, Kinder, Eltern oder Geschwister. Für manche Plattformen ist ein Erbschein oder eine Vollmacht erforderlich. Generell gilt: Wer rechtlich zur Nachlassverwaltung berechtigt ist, kann auch digitale Konten schließen oder in den Gedenkzustand versetzen lassen. Ein spezialisierter Dienstleister wie Sera kann diesen Prozess vorbereiten, begleiten und so weit wie möglich übernehmen.
In Deutschland können Angehörige über Facebooks offizielles Formular 'Sonderanfrage für das Konto einer verstorbenen Person' entweder die Löschung oder den Gedenkzustand beantragen. Erforderlich sind Sterbeurkunde, eigener Lichtbildausweis und ein Beziehungsnachweis (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde). Facebook bearbeitet solche Anträge typischerweise innerhalb von 1–4 Wochen.
Das Google-Konto bleibt nach dem Tod aktiv, bis Angehörige einen formellen Antrag zur Schließung stellen. Google bietet keinen automatischen Gedenkzustand. Der Prozess läuft über Googles 'Deceased User'-Formular, ist auf Englisch, erfordert strenge Dokumentenprüfung und dauert 4–12 Wochen. Hat die verstorbene Person den 'Inactive Account Manager' aktiviert, ist der Prozess vereinfacht.
Instagram — obwohl zu Meta gehörend wie Facebook — erfordert einen separaten Antrag. Über das Instagram-Hilfeformular können Angehörige Löschung oder Gedenkzustand beantragen. Für die vollständige Löschung verlangt Instagram zusätzlich die Geburtsurkunde der verstorbenen Person. Der Prozess läuft unabhängig von einem Facebook-Antrag.
In Deutschland gibt es spezialisierte Dienstleister, die Angehörigen bei der Abwicklung des digitalen Nachlasses helfen. Sera (sera-nachlass.de) bereitet die Antragstellung für große Plattformen vor — Facebook, Instagram, Google, YouTube, Amazon, Apple und weitere — inklusive Dokumentenprüfung, Antragstellung, Nachverfolgung und Abschlussbericht.
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