Ratgeber · Digitaler Nachlass
Ein Mensch stirbt — und hinterlässt im Durchschnitt acht digitale Konten. Manche davon laufen still weiter, manche kosten weiter Geld, manche bleiben für Familie und Freunde sichtbar. Was Sie als Angehöriger tun können, wer berechtigt ist, und was bei jeder Plattform anders ist: dieser Ratgeber erklärt es ruhig und vollständig.
Der Überblick
Wenn jemand stirbt, gibt es viel zu regeln. Den digitalen Nachlass vergessen viele dabei zunächst — verständlicherweise. Aber irgendwann stellt sich die Frage: Was passiert jetzt mit dem Facebook-Profil? Mit dem Gmail-Konto? Mit den Amazon-Abbuchungen, die weiter kommen?
Die gute Nachricht: Für jede große Plattform gibt es einen offiziellen Weg. Facebook, Google, Instagram, Amazon, Apple — alle haben Prozesse für Todesfälle entwickelt. Die schlechte Nachricht ist nicht, dass sie diese Wege verstecken. Es ist eher so: Kündigung und Abwicklung waren nie die Kernaufgabe dieser Dienste. Sie wurden gebaut, damit man Nutzer wird — nicht damit man aufhört, Nutzer zu sein. Das merkt man.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, was für jede Plattform gilt, was hilfreich ist und was realistisch erwartet werden kann. Wer es lieber begleiten lassen möchte: Sera bereitet vor, stellt Anträge korrekt und hält Ihre Mitwirkung so gering wie möglich.
Plattform-Guides
Die wichtigsten Fragen
Unmittelbare Familienangehörige sind in der Regel berechtigt: Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister. Für manche Plattformen reicht das aus — für andere, insbesondere wenn es um Datenzugang geht, kann ein Erbschein oder eine notarielle Vollmacht erforderlich sein.
Praktisch gesehen gilt: Wer die Sterbeurkunde vorlegen kann und den Verwandtschaftsgrad nachweist, kommt bei den meisten Plattformen durch. Die größten Hürden entstehen nicht durch Bürokratie, sondern durch unvollständige oder falsch eingereichte Unterlagen.
Ein Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker kann ebenfalls handeln — manche Plattformen verlangen dafür explizite Nachweise. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie berechtigt sind: Sera berät Sie kostenlos dazu, bevor Sie irgendeinen Antrag stellen.
Sera prüft vorab, welche Nachweise Sie konkret benötigen — und nur die. Kein Rätselraten, keine überflüssigen Dokumente.
Facebook bietet zwei Optionen: die vollständige Löschung oder den Gedenkzustand. Beim Gedenkzustand bleibt das Profil mit dem Zusatz "In Erinnerung an" erhalten — Freunde können weiterhin kondolieren und Erinnerungen teilen, eine Anmeldung ist nicht mehr möglich. Bei der Löschung werden alle Daten dauerhaft entfernt.
Den Antrag stellt man über Facebooks offizielles Formular "Sonderanfrage für das Konto einer verstorbenen Person". Benötigt werden: Sterbeurkunde, eigener Lichtbildausweis, Beziehungsnachweis. Wichtig: Facebook und Instagram sind separate Plattformen mit separaten Anträgen — obwohl beide zu Meta gehören.
Die Bearbeitungszeit liegt typischerweise bei 1–4 Wochen. Der Prozess selbst ist verständlich — aber wer ihn in einer Phase tiefer Trauer durcharbeiten muss, merkt schnell, dass er nicht mit diesem Kontext entworfen wurde.
Sera stellt beide Anträge — Facebook und Instagram — parallel, in korrekter Form, mit vollständigen Unterlagen. Sie entscheiden, was passieren soll.
Über das Instagram-Hilfeformular können Angehörige den Gedenkzustand oder die vollständige Löschung beantragen. Für die Löschung verlangt Instagram zusätzlich die Geburtsurkunde der verstorbenen Person — das ist ein Unterschied zu Facebook, der viele überrascht.
Instagram ist nicht einfach nur eine andere Oberfläche auf dem selben System. Die Anträge werden unabhängig bearbeitet, unabhängig verfolgt. Ein Facebook-Antrag gilt nicht für Instagram — auch wenn man das intuitiv vermuten würde.
Sera stellt Instagram-Anträge separat und parallel — und weist vorab explizit auf die Geburtsurkunden-Anforderung hin, damit kein Antrag wegen fehlender Unterlagen abgelehnt wird.
Das Google-Konto — und damit Gmail, Drive, YouTube, Google Photos, Maps — bleibt aktiv, bis jemand einen Schließungsantrag stellt. Google löscht inaktive Konten nach sehr langer Zeit eigenständig, aber das ist kein verlässlicher oder terminierter Prozess.
Googles Prozess für Todesfälle ist technisch vorhanden, aber nicht offensichtlich zugänglich: Der Weg führt über ein englischsprachiges Formular, die Dokumentenanforderungen sind streng, die Bearbeitungszeiten lang (4–12 Wochen). Google hat das nicht versteckt — es spiegelt einfach wider, dass Todesfälle im Vergleich zu Milliarden normaler Interaktionen eine Ausnahme sind, die manuell bearbeitet werden muss.
Hat die verstorbene Person den Inactive Account Manager eingerichtet, ist der Prozess deutlich einfacher — dann liegt bereits eine Anweisung vor, was passieren soll. Das ist leider bei den wenigsten der Fall.
Sera stellt den Antrag korrekt, vollständig und auf Englisch — und verfolgt ihn aktiv nach. Sie müssen Googles Support-System nicht alleine navigieren.
Sie laufen weiter. Bis zur aktiven Kündigung bucht jedes Abonnement monatlich oder jährlich ab — Prime, Kindle Unlimited, Audible, Apple One, iCloud-Speicher, Apple TV+. Das ist keine Absicht der Plattformen, es ist schlicht deren normale Funktion: Abonnements kündigt man selbst, nicht das System.
Das Problem im Trauerfall: Man kommt nicht einfach als Fremder in einen Account und kündigt. Man braucht einen anderen Weg — über das Bereavement-Team bei Amazon oder Apples offiziellen Deceased-User-Prozess. Beide existieren. Beide funktionieren. Aber beide sind nicht dort, wo man intuitiv suchen würde.
Amazon-Guthaben und Geschenkkartenguthaben gehören rechtlich zum Nachlass und können zurückgefordert werden — das wissen die wenigsten. Kindle-Bücher hingegen sind Lizenzen und erlöschen mit dem Account.
Sera kündigt alle aktiven Dienste, stoppt laufende Abbuchungen und fordert bestehendes Guthaben zurück — vollständig und ohne weiteren Aufwand für Sie.
Was Sie bereithalten sollten
Fast alle Plattformen verlangen dieselben Grunddokumente. Wer sie griffbereit hat, spart sich bei jedem einzelnen Antrag Zeit und Nerven.
Sera prüft automatisch, ob Ihre Unterlagen vollständig sind — bevor irgendein Antrag gestellt wird. So entstehen keine Ablehnungen durch fehlende oder falsch eingereichte Dokumente.
Weitere Fragen